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FAQ – Ihre Fragen, meine Antworten

🔶 Staplerschein – Häufige Fragen

Brauche ich wirklich einen Staplerschein?
 

- Ja. Wer gewerblich einen Gabelstapler bedient, braucht laut DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001 einen gültigen Fahrausweis für Flurförderzeuge. Ohne diesen Nachweis haftet im Schadensfall der Arbeitgeber – und im schlimmsten Fall auch der Fahrer persönlich. Ein Auto-Führerschein reicht nicht aus.
 

Wie lange dauert die Staplerschein-Ausbildung?
 

- In der Regel 1–2 Tage. Die Theorie kann an einem Tag abgeschlossen werden, die Praxis hängt vom Kenntnisstand ab. Erfahrene Fahrer schaffen Theorie und Praxis an einem Tag.
 

Was kostet der Staplerschein bei mir?
 

-Der Preis hängt von der Teilnehmerzahl und dem Schulungsort ab. Ich komme direkt zu Ihnen in den Betrieb – das spart Ihnen Anfahrtskosten und Ausfallzeiten. Fragen Sie mich einfach an, ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.
 

Wie lange ist der Staplerschein gültig?
 

-Der Staplerschein ist unbegrenzt gültig und muss nicht erneuert werden. Wichtig ist jedoch: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie jährlich zu unterweisen. Diese Unterweisung übernehme ich ebenfalls gerne.
 

Kann ich den Staplerschein auch für mehrere Staplertypen machen?
 

-Ja. Im Fahrausweis können verschiedene Gerätetypen eingetragen werden – Frontstapler, Schubmaststapler, Mitgänger-Flurförderzeuge und mehr. Sagen Sie mir einfach, welche Geräte Sie im Betrieb einsetzen.
 

Gilt mein ausländischer Staplerschein auch in Deutschland?
 

-Nein, ausländische Staplerscheine werden in Deutschland nicht automatisch anerkannt. Der Arbeitgeber muss laut TRBS 1116 eine Überprüfung durchführen. Ich helfe Ihnen dabei unkompliziert weiter.
 

Kann ich den Staplerschein auch als Auffrischung machen?
 

-Ja, ich biete Auffrischungsschulungen für Personen an, die ihren Staplerschein bereits haben, aber längere Zeit nicht gefahren sind oder eine neue Geräteeinweisung benötigen.
 

🔶 Kranschein – Häufige Fragen
 

Wer braucht einen Kranschein?
 

-Jeder der gewerblich einen Kran bedient – ob Brückenkran, Portalkran, Hallenkran oder Laufkran – benötigt einen gültigen Kranführerschein nach DGUV Grundsatz 309-003. Ohne Nachweis ist das Bedienen von Kranen nicht erlaubt.
 

Welche Krane deckt Ihre Ausbildung ab?
 

-Ich bilde auf Brückenkranen, Portalkranen, Hallenkranen und Laufkranen aus – genau die Krane, die im Ruhrgebiet in Industrie und Logistik am häufigsten eingesetzt werden.
 

Wie lange dauert die Kranausbildung?
 

-In der Regel 2 Tage – ein Tag Theorie, ein Tag Praxis. Bei erfahrenen Kranfahrern ist auch eine kompaktere Schulung möglich.
 

Wie lange ist der Kranschein gültig?
 

-Der Kranführerschein ist unbegrenzt gültig. Auch hier gilt: Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist Pflicht und wird vom Arbeitgeber organisiert – oder von mir als externem Ausbilder.
 

Kommt Ausbilder Sven Berger auch direkt in unseren Betrieb?
 

-Ja, das ist sogar mein Standardangebot. Ich komme zu Ihnen und schule Ihre Mitarbeiter an den Kranen, die sie täglich bedienen. Das ist praxisnäher und günstiger als externe Schulungszentren.

 

🔶 Ladungssicherung – Häufige Fragen
 

Wen betrifft die Ladungssicherungspflicht?
 

-Jeden der Ladung transportiert oder belädt – Fahrer, Lageristen, Disponenten und Verlader. Nach §22 StVO sind alle Beteiligten in der Pflicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Haftung.
 

Wie oft muss die Ladungssicherungsschulung wiederholt werden?
 

-Laut VDI 2700 müssen alle Personen die mit Ladung zu tun haben alle 3 Jahre unterwiesen werden. Ich übernehme diese regelmäßigen Unterweisungen für Ihr Unternehmen.
 

Was passiert wenn Ladung nicht korrekt gesichert ist?
 

-Bei einem Unfall drohen Bußgelder, Fahrverbote, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Zudem kann die Versicherung die Leistung verweigern.
 

Macht die Schulung auch Sinn für Lageristen die nicht fahren?
 

-Ja, unbedingt! Wer Ladung belädt oder sichert ist genauso in der Pflicht wie der Fahrer. Ich schule alle Mitarbeiter die mit dem Thema Ladung in Berührung kommen.

 

🔶 Allgemeine Fragen
 

In welchen Städten sind Sie tätig?
 

-Ich bin im gesamten Ruhrgebiet tätig – Recklinghausen, Marl, Herne, Castrop-Rauxel, Dortmund, Herten, Waltrop, Gelsenkirchen, Essen, Bochum und Umgebung. Ich komme direkt zu Ihnen in den Betrieb.
 

Kann ich auch als Einzelperson buchen oder nur als Unternehmen?
 

-Beides ist möglich! Ich schule Einzelpersonen genauso wie ganze Teams. Sprechen Sie mich einfach an – ich finde immer eine passende Lösung.
 

Wie schnell kann ein Termin stattfinden?
 

-In der Regel sehr kurzfristig. Ich bin flexibel und passe mich Ihrem Zeitplan an – auch unter der Woche oder auf Anfrage am Wochenende.
 

Sind Ihre Zertifikate bundesweit anerkannt?
 

-Ja. Alle meine Schulungen richten sich nach den DGUV-Vorschriften und -Grundsätzen. Die ausgestellten Fahrausweise und Zertifikate sind deutschlandweit anerkannt.
 

Wie nehme ich am besten Kontakt auf?
 

-Ganz einfach – per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Ich antworte schnell und unkompliziert. Kein Callcenter, kein Warteschleife – Sie sprechen direkt mit mir.

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